1.Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Vorschriften des Bestellers bedürfen unserer schriftliche
Zustimmung. In jedem Fall sind nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen
Bestandteile aller Lieferverträge.
2.Liefertermin
Wir sind an keine Lieferfrist gebunden.
3.Preise
Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Ändern
sich diese, z. B. durch Schwankungen der Umrechnungkurse, durch Preisänderung
unserer Lieferanten, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise
vor. Sie gelten ab unserem Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
schließen jedoch Fracht, Porto und Verpackung nicht ein.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise werden per Nachnahme erhoben, wenn nicht anders vereinbart.
Der Tag der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages
maßgebend. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir
ohne Mahnung berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens
in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen.
Besteller, die in Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich
nur noch gegen Nachnahme beliefert.
5. Versand
Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Auftragsgebers.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Ware
dem Spediteur oder sonst zur Versandausführung bestimmten Personen
oder Institution (Post, Bahn, Paketdienst usw.) übergeben haben.
6. Gewährleistung
Wir leisten Garantie dafür, daß die von uns gelieferten Artikel
bezüglich Material frei von Fehlern sind. Auf alle Artikel gilt
die vom jeweiligen Hersteller gewährleitstete Garantie. Dabei ist
unbedingt darauf zu achten, daß uns in jedem Fall als Ersten Gelegenheit
gegeben wird, zu den Gewährleistungsansprüchen Stellung zu
nehmen. Unsere Gewährleistung bezieht sich immer nur auf das von
uns gelieferte Teil. Materialbedingte Maßabweichungen sind nicht
Gegenstand der Garantie. Eventuelle Kosten, die durch Werkstattausgaben
und Folgeschäden entstehen, werden von uns nicht gedeckt. Ebenso
Schäden, die auf natürliche Abnützung bzw. unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Besteller
die Ware verändert oder verändern läßt. Der Einbau
der Teile sollte durch einen Fachmann erfolgen.
7. Reklamation
Der Verkäufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich vorzulegen.
Die Versäumung der genannten Frist schließt jegliche Ansprüche
der Bestellers aus. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Bei
Rücknahme von Waren, die nur bei Vorliegen einer schriftlichen
Zustimmung des Lieferanten erfolgt, trägt der Besteller jede Gefahr
bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch eigenmächtig vorgenommen
Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigter
Reklamtion hat der Käufer nur Anspruch auf Umtausch oder Reparatur
nach unserem Ermessen, beispielsweise sind verpreßte Schläuche
oder Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten
erfolgen (siehe Punkt 7). Wiedereinlagerungskosten 15% vom Verkaufspreis.
Gutschrift für Rückgaben können nur mit Neubestellungen
verrechnet werden und gelten 6 Monate.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren - auch in be-
oder verarbeitetem Zustand - bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen
Geschäftsbedingungn herrührenden Verpflichtungen des Bestellers
das Eigentumsrecht vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und
Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet.
Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder verarbeitet er diese mit
anderen Waren, so steht dem Lieferanten das Miteigentum an den neuen
Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteteten Vorbehaltsware
zu den anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch
Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen
Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der
Besteller schon jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache
als Verwahrer für den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt
besitzen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen
die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen
tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferer zu dessen Sicherung
in Höhe sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus den laufenden
Geschäftsbedingungn ab. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller dem Lieferanten
sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen
Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt
der Besteller. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die Abtretung
den Drittschuldnern anzuzeigen und dem Lieferer aller zur Geltendmachung
seiner Rechte notwendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung
zu stellen. Der Lieferer ist berechtigt, die Abtretung auch selber offen
zulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und eines Herausgebeverlangens
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende
Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist Anröchte/
Lippstadt, auch der Zahlungsort. Bei sachlicher Zuständigkeit des
Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferes auch die Zuständigkeit
des Amtsgerichts als vereinbart. Über das Vertragsverhältnis
entscheidet Deutsches Recht. Das einheitliche Kaufgesetzt und Vertragsabschlußgesetz
sind ausgeschlossen.
11. Anzuwendenede Rechtsordnung
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlussbestimmung
Die Ungültigkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen
Bestimmungen wird eine im Rahmen des Gesetzes gleichlautend Bestimmung
Anwendung finden. Sollte die gelieferte Ware im Geltungsbereich der
StVo benutzt werden, ist vom Käufer die Zulässigkeit selbst
zu prüfen. Einige angegebenen Artikel sind für den Motorsport
konzipiert und besitzen keine Allgemeine Betriebserlaubnis. Deshalb
lehnen wir jede Verantwortung im Straßenverkehr ab.
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